Juristische Berufe – Teil 1: Die Klassiker für Volljuristen
Warum willst Du Jura studieren? Träumst Du von einem der klassischen juristischen Berufe? Treibt Dich Dein Gerechtigkeitsempfinden oder die Aussicht auf eine gut bezahlte Position? Zugang zu den klassischen Juristenberufen erhalten nur Volljuristen. In diesem Artikel stellen wir die Klassiker der juristischen Berufe vor.
Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt, Notar: diese Berufe kann nur ergreifen, wer die „Befähigung zum Richteramt“ mitbringt, also Studium und Referendariat jeweils mit Examen erfolgreich abgeschlossen hat. Neben den genannten Berufen kommen weitere in Frage, etwa als Volljurist in der Verwaltung oder als Syndikusanwalt. Dieser Artikel ist der Beginn einer Serie über die beruflichen Möglichkeiten von Juristen – und daher noch nicht abschließend.
Rechtsanwälte: Vielfalt in der Berufsausübung
Als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin geht man einer Tätigkeit nach, die ein großes Maß an Abwechslung und Erfüllung mit sich bringen kann. Im Studium und Referendariat solltest Du Gelegenheiten suchen, Dir unterschiedliche Kanzleien anzuschauen und möglichst intensiv mitzuarbeiten. Vernachlässige das Studium dabei nicht, aber nutze die Zeit, die Du als Praktikant oder in Deiner Stage beim Anwalt verbringst.
Grundsätzlich besteht die Tätigkeit in der Beratung und Vertretung von Mandanten, außergerichtlich und in Gerichtsverfahren. Die Bandbreite möglicher Spezialisierungen ist groß: Generalisten stehen spezialisierten Fachanwälten gegenüber, viele finden einen ganz persönlichen Zuschnitt an Rechtsgebieten. Die Rechtsgebiete und die Mandantenstruktur beeinflussen stark den Charakter der Tätigkeit: Hilft man Privatpersonen in einer sozialrechtlichen Angelegenheit oder bei einer Scheidung, berät man einen Konzern bei der Übernahme eines Unternehmens? Rechnet man nach RVG oder Stundensatz ab?
Auch der organisatorische Zuschnitt der Berufsausübung ist vielfältig. Arbeitet man als Einzelanwalt, in einer Bürogemeinschaft oder in einer Sozietät, angestellt oder selbständig? Typischerweise verdienen Anwälte in größeren Kanzleien besser, aber auch als selbständiger Kanzleigründer kann man – als Workaholic – nach wenigen Jahren ein sehr gutes Einkommen erreichen. Als Berufsanfänger steht man häufig praktischen Fragen gegenüber, die kaum Eingang in die Juristenausbildung finden. Wer im Büro nebenan auf einen Kollegen zugreifen kann, ist im Vorteil – gerade Einzelkämpfern ist deshalb zu empfehlen, die Kontakte aus Studium und Referendariat zu pflegen. Daneben kann man in Stammtischen und Veranstaltungen, z.B. vom Forum Junge Anwaltschaft im DAV, wertvolle Kontakte knüpfen.
Richter: Unabhängig und unparteilich
Richterinnen und Richter entscheiden neutral und unabhängig über juristische Streitigkeiten, die außerhalb eines Gerichtsverfahrens nicht gelöst werden konnten. Die richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass Richter in ihrer Entscheidung nur an Recht und Gesetz gebunden sind – also nicht etwa an Vorgaben des Dienstherrn.
In welchem Gericht man als junge Richterin oder als junger Richter sowohl in örtlicher Hinsicht als auch den Zweig der Gerichtsbarkeit betreffend die Tätigkeit beginnt, hat man nicht in der Hand. Die Einstellung erfolgt als Richter auf Probe, nach drei bis fünf Jahren erfolgt die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. Wer Richter werden möchte, muss bei der Examensvorbereitung Gas geben: in der Regel sollten die Examen mindestens mit 9 Punkten im Schnitt abgelegt werden, jedoch weichen die Bundesländer in der letzten Zeit auch mal nach Unten davon ab, um den Nachwuchs zu sichern. Richter stehen in einem dem Dienstverhältnis von Beamten ähnlichen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art. Im Geschäftsverteilungsplan bestimmt sich, welche Verfahren konkret welchem Richter zugeordnet werden. Das Einkommen der Richter ist in der Bundesbesoldungsordnung R geregelt. Bei bestehenden Unterschieden in den einzelnen Bundesländern ergibt sich in der Gruppe R1 ein Einstiegsgehalt von ca. 4.000 bis 4.400,- Euro brutto.
Das Leiten einer Gerichtsverhandlung bedeutet auch immer, dass man nicht nur souverän im Umgang mit der Einordnung der Sachverhalte und der juristischen Fragen sein muss – auch die Parteien und ihre Anwälte sind eventuell durch die Verhandlung zu „führen“. Ist man nicht als Einzelrichter sondern mit anderen Richtern in einem Spruchkörper tätig, kommt die Abstimmung in diesem Gremium hinzu.
Staatsanwälte: Vertreter der Anklage
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vertreten in Strafverfahren vor Gericht die Anklage. Sie sind im Unterschied zu den Richtern nicht unabhängig, sondern handeln weisungsgebunden und sind hierarchisch in die Behörde eingeordnet.
Handeln die Staatsanwälte nicht als Vertreter der Anklage bei Gericht, bereiten sie die Anklagen durch Ermittlungsverfahren vor. Im Ermittlungsverfahren weisen die Staatsanwälte die Polizei an, den Sachverhalt weiter aufzuklären. Die Vernehmung von Zeugen kann aber auch durch die Staatsanwälte selbst erfolgen. Wird keine Klage erhoben, beantragt der Staatsanwalt alternativ einen Strafbefehl oder stellt das Verfahren ein. Die Bearbeitung der Fälle wird aufgeteilt – derjenige Staatsanwalt, der die Anlage vor Gericht vertritt, soll nicht derjenige sein, der vorher die Anklageschrift geschrieben hat: die Staatsanwaltschaft als objektivste Behörde der Welt“.
Den Beruf des Staatsanwalts kannst Du bereits im Referendariat ausprobieren, und viele finden – teils wider der eigenen Erwartung – bei dieser Gelegenheit daran Gefallen. Referendare vertreten in der Hauptverhandlung die Anklage als Vertreter der Staatsanwaltschaft – meist nach einem ersten Termin in Begleitung durch den Ausbilder – allein.
Die Einstellung der Staatsanwälte erfolgt – je nach Bundesland – gleichzeitig als Richter auf Probe – ob man dann als Richter oder Staatsanwalt eingesetzt wird, ist dann offen. Für Staatsanwälte gelten daher die gleichen Voraussetzungen wie bei Richtern, insbesondere also deutlich überdurchschnittliche Examina.
Notare: Anwaltsnotar oder Nur-Notar?
Wer weniger an juristischen Streitigkeiten beteiligt sein sondern diese eher verhindern möchte, sollte die Tätigkeit als Notar ins Auge fassen. Notare bereiten Verträge, z.B. im Familien- und Erbrecht vor, nehmen Beurkundungen vor. Sie sind auch beteiligt bei grundstücksrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Verträgen. Ihre Aufgabe ist sozusagen präventiv: juristisch unerfahrene Beteiligte werden vor rechtlicher Benachteiligung geschützt, gleichzeitig kommt notariellen Urkunden eine bindende Beweiskraft zu, die in der ZPO privilegiert ist. Notare können zudem Vollstreckungstitel und vollstreckbare Ausfertigungen erteilen.
Notare müssen besonders gut im Examen abschneiden, da die Anzahl der Notare streng reglementiert ist. Die Justizverwaltungen der Länder schreiben Stellen nur anhand des erwarteten Bedarfs aus. Damit korrespondieren gute Verdienstmöglichkeiten. Während Notare in manchen Bundesländern hauptberuflich als Rechtsanwalt tätig sein können („Anwaltsnotar“), sind Notare in den meisten Bundesländern sogenannte „Nur-Notare“. Anwaltsnotare müssen fünf Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt mitbringen, davon müssen drei Jahre an dem Ort gesammelt worden sein, an dem das Notariat errichtet werden soll. Die Einstellung erfolgt durch die Justizverwaltungen der Bundesländer. „Nur-Notare“ werden zunächst für meist drei Jahre als Notarassessor eingestellt, und können sich dann auf freie Notar-Stellen bewerben. Hier wird auch eine Besonderheit des Notarberufs sichtbar: obwohl der Notar ein öffentliches Amt bekleidet, arbeitet er selbständig. Notare unterliegen der Dienstaufsicht durch den Präsidenten des Landgerichts oder Oberlandesgerichts.
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