Im Jurastudium ins Ausland? Die internationale Perspektive lohnt!
Es mag sein, dass Jura ein Studiengang ist, der weniger international ist als viele andere. Wo Naturwissenschaftler oder Informatiker gewohnt sind, englische Papers zu schreiben und mit aller Welt auszutauschen, läuft das deutsche Jurastudium praktisch ausschließlich deutschsprachig ab – nicht zuletzt ist Kern der Juristenausbildung ja auch die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Trotzdem: Schaut man in die Praxis, stellt man fest, dass es viele große internationale Kanzleien gibt, bei denen grenzüberschreitende Mandatierungen an der Tagesordnung sind. Multinationale Unternehmen und zwischenstaatliche Organisationen haben ebenso Bedarf an Talenten, die Auslandserfahrung gesammelt haben. Lies hier, wie Du Deinem Lebenslauf eine internationale Dimension geben kannst.
Ob Du wegen der Hoffnung auf eine internationale berufliche Perspektive oder einfach nur für die spezielle Erfahrung ins Ausland möchtest, während dem Jurastudium lohnt es sich, die Optionen für einen Aufenthalt außerhalb Deutschlands zu kennen. Wer im Ausland studiert hat, gewinnt immer – an wertvollen Erfahrungen und an Selbstbewusstsein.
Wichtig vorab: Wer in Deutschland Berufe ergreifen möchte, die das Ablegen der beiden juristischen Examen verlangen, also z.B. Richter, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt, muss auch in Deutschland studieren und das Referendariat ablegen. Es ist für dieses Ziel keine Option, die ganze juristische Ausbildung im Ausland abzulegen. Das dürfte entsprechend für die meisten Arbeitgeber in Deutschland gelten, die nach Volljuristen suchen.
Auslandssemester während des Jurastudiums
Du bist am Anfang Deines Studiums? Es ist jetzt schon empfehlenswert Informationen über Deine Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte zu sammeln und Auslandssemester nicht zu knapp vor der Phase der Examensvorbereitung einzuplanen. Wer die Zeit im Ausland aktiv nutzt, wird nicht nur Fortschritte in der am jeweiligen Studienort gesprochenen Fremdsprache machen, sondern lernt sich auch in andere Rechtsordnungen hineinzudenken.
Deine Universität hat wahrscheinlich eine oder mehrere Partner-Universitäten im Ausland, auch im Fachbereich Jura werden schon häufig Verbindungen bestehen. Informier Dich dazu beim Auslandsbüro Deiner Uni oder der Fakultät. Die Dauer und Ausgestaltung der Programme ist von Universität zu Universität unterschiedlich. Wenn Du auf eine bereits vorhandene Partnerschaft zurückgreifen kannst, fällt die Organisation leichter, und Fragen zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen sind meist schon geklärt.
In jedem Fall solltest Du vorab klären, ob die im Ausland erworbenen Punkte / Scheine für das Studium in Deutschland anerkannt werden. Auch wenn das nicht der Fall sein sollte, die übrigen positiven Effekte des Auslandsaufenthalts bestehen natürlich weiterhin! Eine Anrechnung kommt eher in Frage, wenn Du im europäischen Ausland unterwegs bist.
Erasmus+ ist seit 2014 der Name der EU-Programme zur Förderung von Studenten, die im Ausland studieren wollen. Bei durch das Erasmus-Programm vermittelten Auslandssemestern fallen keine Studiengebühren an, zudem können Reise- und Kosten des Lebensunterhalts gefördert werden.
Der DAAD – der Deutsche Akademische Austauschdienst – unterstützt Studenten durch Stipendien für Studienaufenthalte, Auslandspraktika, Fach- und Sprachkurse sowie Studien- und Wettbewerbsreisen.
Eventuelle Sprachbarrieren sind manchmal weniger hinderlich als erwartet. Wer gut Englisch kann, findet auch außerhalb der englischsprachigen Länder Angebote. So finden sich zum Beispiel in Schweden und Dänemark häufig englischsprachige Programme für Jurastudenten.
International ausgerichtete Studiengänge
Ein Semester im Ausland reicht Dir nicht, Du willst das volle Programm? Als weitergehende Alternative, die zudem häufig die Möglichkeit zum Erwerb eines ausländischen Abschlusses beinhaltet, bietet sich ein international ausgerichteter Studiengang an. Diese Studiengänge finden in Kooperation inländischer mit ausländischen Universitäten statt, der Studienort wechselt während des Studiums. Als Beispiele seien genannt:
Der an der Universität des Saarlandes angebotene zweisprachige Studiengang „Droit français et allemand“ integriert ein deutsches Grundstudium mit der Möglichkeit, die französische „Licence de droit“ (Bachelor) zu erwerben. Die ersten beiden Studienjahre werden in der Regel in Saarbrücken, das dritte Jahr an einer französischen Partneruniversität absolviert. Die Deutsch-Französische-Hochschule – eine zum Zweck der Einführung und Förderung solcher Studiengänge gegründetes Netzwerk deutscher und französischer Universitäten – führt ein umfangreiches Verzeichnis.
Doch nicht nur mit Frankreich gibt es entsprechende Kooperationen: Die Humboldt-Universität und die Universität Köln bieten zum Beispiel Studiengänge im deutschen und englischen Recht an.
Auslandspraktikum
Parallel zu einem Studienaufenthalt im Ausland oder getrennt davon kommt auch ein Praktikum in Frage. Hier musst Du prüfen, ob das angestrebte Praktikum als Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums anerkannt werden kann. Das Praktikum muss dazu insbesondere im juristischen Bereich absolviert werden – informiere Dich dazu bei Deinem Prüfungsamt.
ELSA – die „European Law Students‘ Association“ – bietet mit dem STEP Programm Hilfe bei der Vermittlung von Praktika für Jurastudierende an. ELSA ist an den meisten Universitäten mit rechtswissenschaftlichen Studiengängen in Deutschland präsent. Praktika im europäischen Ausland werden auch von Erasmus+ gefördert – eine Förderung kann auch kombiniert werden mit einem durch Erasmus+ geförderten Studienaufenthalt.
Internationale Praktika werden von Anwaltskanzleien unterschiedlicher Größe angeboten. Wenn Du Interesse an einem Praktikum in den Vereinigten Staaten hast, hilft die Deutsch Amerikanische Juristenvereinigung durch Informationen und Vermittlung.
Doch auch außerhalb der Kanzleien finden sich interessante Angebote: So bietet zum Beispiel auch das Auswärtige Amt studienbegleitende Praktika in seinen Auslandsvertretungen an – und auch Wahlstationen fürs Referendariat.
Wenn Du es während dem Studium noch nicht ins Ausland geschafft hast: Das geht auch noch nach dem Examen – etwa um dort einen LL.M. zu machen. LL.M., das ist die ursprünglich im angelsächsischen Raum verwendete Bezeichnung für den Master-Titel in Jura. Gerade im Ausland erworbene LL.M. sind bei Arbeitgebern als Zusatzqualifikation gefragt – und werden vergleichbar einem Doktor positiv angerechnet. Während des Referendariats kommt dann noch das Ablegen einer Wahlstation im Ausland in Frage.
Du siehst, auch für Jurastudierende sind die Möglichkeiten einer internationalen Ausbildung vielfältig! Noch ein Tipp: Besuch die Website Studieren weltweit des DAAD und des Bildungsministeriums, dort kannst Du Dich von den Berichten anderer Studenten inspirieren lassen.
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