STAUDINGER Online powered by juris, Buch 5 Erbrecht

In 8 Bänden stellt er dabei stets Fragen, die bislang unzureichend diskutiert werden und in der wissenschaftlichen Diskussion noch nicht gestellt wurden.
Der besondere Nutzen des Staudinger, auch im Erbrecht, liegt darin, dass er in die Tiefe geht, auch Randfragen erörtert und trotz seiner Ausführlichkeit übersichtlich und klar strukturiert bleibt.
Inhalte:
- §§ 1922-1966 (Erbfolge)
- §§ 1967-2063 (Rechtsstellung des Erben)
- §§ 2064-2196 (Testament, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage)
- §§ 2197-2228 (Testament 2 - Testamentsvollstreckung)
- §§ 2229-2264 (Errichtung und Aufhebung eines Testaments)
- §§ 2265-2302 (Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag)
- §§ 2303-2345 (Pflichtteil, Erbunwürdigkeit)
- §§ 2346-2385 (Erbverzicht, Erbschein, Erbschaftskauf)
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