
Im Frühjahr 2020 hat der Bundestag das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz beschlossen, welches die Folgen der Pandemie in den Bereichen des Insolvenz-, Gesellschafts- und allgemeinen Zivilrechts abfedern soll. Herausgeber und Autoren des Kommentars hatten sich zum Ziel gesetzt, dieses in Rekordzeit verabschiedete Gesetz praktisch handhabbar zu kommentieren, etwaige Lücken oder Unstimmigkeiten aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die temporären und auch in 2021 fortgeltenden Regelungen werden erläutert und ihre Auswirkungen auf die Praxis dargestellt.
In der Neuauflage behandelt das Werk die Anpassungen des COVInsAG und die neuesten Entwicklungen zum GesRuaCOVBekG anhand des derzeit letzten Standes der Gesetzgebung. Es behandelt damit aus einer Hand die praktische Umsetzung und Fragen, die sich für Geschäftsleiter, Banken, Aktionäre, Vereine, Genossenschaften und WEG aufgrund der pandemiebedingten Neuregelungen stellen und gibt wertvolle Beratungshinweise. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Änderungen durch das SanInsFoG sowie die steuerlichen Aspekte, die aus dem Corona-Steuerhilfegesetz I und II folgen.
Rezensionen:
"In einer Gesamtschau muss dem Herausgeber und Autorenteam eine kompakte, eingängige und somit rundum gelungene Aufbereitung der Regelungen des COVAbmildG bescheinigt werden. [...] Aufgrund ihrer Lösungsorientiertheit wird die Kommentierung gewiss dort weiterhelfen, wofür sie konzipiert wurde: in der Praxis."
Wiss. Mitarb. Philipp Knauth zur Vorauflage, in: WM 44/2020
"Wie dieses (im Bearbeiterverzeichnis detailliert aufgelistete) Team das aktuelle Schrifttum verarbeitet hat, das seit der plötzlich Mitte März bei 2020 hereingebrochenen CORONA-Pandemie rasch angeschwollen und kaum mehr überschaubar ist, verdient größte Bewunderung! [...] wer sich intensiv auf das Gesamtwerk einlässt, wird in der täglichen Auseinandersetzung mit diesem äußerst komplizierten neuen Recht reichen Lohn ernten."
Präsidänt des LG a.D. Prof. Dr. Michael Huber zur Vorauflage, in: NZI 18/2020
"Das Insolvenzverwalterbüro hat noch jahrelang mit diesen ‚pandemiebedingten‘ Regelungen zu tun, zumindest mit einigen von ihnen. Wer dazu eine fundierte Kommentierung sucht, ist mit dem ‚Fritz’ gut bedient, um gut beraten (und verwalten) zu können."
RiAG Frank Frind zur Vorauflage, in: Insbüro 9/2020
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