- 27.01.2026
- Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz (ZVI)
Der Tod des Schuldners – „It ain’t over till it’s over“
Der Tod des Schuldners beendet weder das Insolvenzverfahren noch führt er zu einer endgültigen und einheitlichen Zuordnung von Schulden und Vermögen. Insolvenzrechtlich ist der Tod des Schuldners während des Verfahrens ein Dauerbrenner und führt im praktischen Alltag des Verwalterbüros zu Schwierigkeiten, da sich der rechtliche Rahmen für die Zuordnung sowohl der Insolvenzmasse als auch der Gläubiger nicht auf den ersten Blick erschließt. Abhängig vom Verfahrensstadium treten unterschiedliche Rechtsfolgen ein. Der folgende Beitrag soll einen wertungssicheren Umgang mit den rechtlichen Folgen des Schuldnertodes ermöglichen.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz (ZVI).
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juris Insolvenzrecht
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