Code of Conduct für Lieferanten der juris GmbH

juris bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung basierend auf international anerkannten Standards, insbesondere im Rahmen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), der zehn Prinzipien des Global Compact der UN, der Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

juris erwartet dementsprechend auch, dass Lieferanten, mit denen juris geschäftliche Beziehungen unterhält, die in diesem Code of Conduct niedergelegten Grundsätze einhalten. In diesem Code of Conduct werden die wesentlichen Anforderungen an die
Lieferanten von juris im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung, faire Geschäftspraktiken, Anforderungen an Sozial- und Arbeitsbedingungen sowie Nachhaltigkeit und Umweltschutz niedergelegt.

Die Lieferanten verpflichten sich, juris unverzüglich über einen Verstoß gegen diesen Code of Conduct zu informieren. Einmal pro Jahr bestätigt der Lieferant schriftlich gegenüber juris die Einhaltung dieses Code of Conduct durch Übersendung einer ausgefertigten Bestätigung gemäß der Formvorlage im Anhang dieses Code of Conduct. Ein Verstoß gegen diesen Code of Conduct oder die fehlende Vorlage der jährlichen Bestätigung zur Einhaltung dieses Code of Conduct, trotz schriftlicher Anmahnung durch juris, könnte von juris als Anlass für eine a.o. Kündigung der Vertragsbeziehung mit dem entsprechenden Lieferanten gesehen werden.


1. Einhaltung von Gesetz und Anerkennung internationaler Standards

Die Lieferanten haben bei Ausübung ihrer vertraglichen Pflichten die jeweils anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Bei konkurrierenden Verpflichtungen gelten die jeweils strengere Anforderungen. Die Lieferanten bekennen sich zu den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des UN Global Compact und der Kernarbeitsnormen der ILO.


2. Faire Geschäftspraktikenjuris erwartet, dass ihre Lieferanten faire Geschäftspraktiken anwenden.

Insbesondere sind folgende Bestimmungen von den Lieferanten einzuhalten:

2.1 Anti-Korruption
Die Lieferanten haben sicherzustellen, dass sie selbst sowie ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und Intermediäre jede Form von Korruption unterlassen und sich weder direkt noch indirekt an Bestechungshandlungen beteiligen, sei es durch Vorteilsannahme oder durch Vorteilsgewährung um eine Entscheidung in der Geschäftspraxis oder Amtsausübung zu beeinflussen, weder im Verhältnis zu Geschäftspartnern noch gegenüber Amtsträgern.

2.2 Fairer Wettbewerb
juris erwartet ferner, dass die Lieferanten sich, in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetzen, im Wettbewerb fair verhalten. Die Lieferanten dürfen sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern beteiligen noch eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzen.

2.3 Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Lieferanten haben weder direkt noch indirekt Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in irgendeiner Art zu fördern. Sie haben die für sie geltenden nationalen und internationalen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einzuhalten.

2.4 Geistiges Eigentum und Datenschutz
juris erwartet, dass die Lieferanten vertrauensvoll mit der geschäftlichen Korrespondenz umgehen. Sie haben vertrauliche Informationen, jegliche Art schützenswerter Daten, sowie die geistigen Eigentumsrechte von juris entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben sachgerecht zu sichern. Personenbezogene Daten sind vertraulich und verantwortungsvoll zu verarbeiten und es ist sicherzustellen, dass personenbezogene Daten effektiv geschützt und nur für legitime Zwecke verwendet werden.


3. Gerechte Sozial- und Arbeitsbedingungen

Die Lieferanten haben die international anerkannten Menschenrechte ihrer Mitarbeiter anzuerkennen und verpflichten sich, diese einzuhalten und die Mitarbeiter mit Würde und Achtung zu behandeln. Insbesondere folgende Bestimmungen sind von den Lieferanten einzuhalten:

3.1 Verbot von Zwangsarbeit
Sklaverei, Knechtschaft, Zwangsarbeit, erzwungene Gefangenenarbeit, Zwangsverpflichtung von Arbeitskräften oder Menschenhandel ist strengstens verboten.

3.2 Verbot von Kinderarbeit
Der Einsatz von Kinderarbeit gemäß den Konventionen 138 und 182 der ILO und/oder den nationalen Gesetzen ist strengstens verboten. Von den zuvor genannten Vorschriften ist jeweils die Vorschrift anzuwenden, welche die strengeren Anforderungen stellt.

3.3 Faire Vergütungen und Arbeitszeit
Alle anwendbaren nationalen oder internationalen Gesetze und Vorschriften zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen sind einzuhalten. Die anwendbaren Arbeitszeit-, Entgelt- und Vergütungsbestimmungen sind einzuhalten.

3.4 Keine Diskriminierung
Alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über das Verbot von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Behinderung, körperlicher Konstitution, sexueller Orientierung, gesundheitlicher Verfassung, politischer Zugehörigkeit, des Geschlechts, Alters, Aussehens oder einer Mitgliedschaft in Vereinigungen, einer möglichen Elternschaft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale sind einzuhalten. Sexuelle Belästigung oder sonstige unangemessene Behandlung wie psychische Härte oder Diskriminierung am Arbeitsplatz wird nicht toleriert.

3.5 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Die Lieferanten erkennen die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen an.

3.6 Gesundheit und Sicherheit
Die Lieferanten haben ihren Arbeitnehmern ein Arbeitsumfeld in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen und internationalen Standards, insbesondere sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsplätze zu bieten.


4. Ökologische Nachhaltigkeit

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie alle für sie geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Umwelt einhalten und natürliche Ressourcen verantwortungsvoll nutzen und beschaffen.


5. Wertschöpfungskette

Die Lieferanten werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um darauf hinzuwirken, dass die Grundprinzipien dieses Code of Conduct auch von Ihren Zulieferern beachtet werden.


6. Stand des Code of Conduct

juris wird diesen Code of Conduct regelmäßig auf seine Effektivität und Angemessenheit überprüfen und gegebenenfalls entsprechend aktualisieren.

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