Steuerberatervergütungsverordnung

Der Leitfaden unterstützt den Steuerberater bei der korrekten Abrechnung seiner Beratungsleistung nach dem aktuellen Gebührenrecht 2022 und hilft so, Streitigkeiten mit den Mandanten zu vermeiden.

Herausgeber/Autoren:
  • Dr. Christoph Goez (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht)

Abrechnungssicherheit und Transparenz

Gebührenfragen zwischen Mandant und Steuerberater sind häufig Gegenstand von Verfahren vor den Berufskammern und Zivilgerichten. Auslöser der Streitigkeiten sind meist fehlende oder falsche Vorstellungen des Mandanten über den Wert der Leistung des Steuerberaters oder die mangelnde Transparenz der Gebührenrechnung. Der von Dr. Christoph Goez verfasste Leitfaden "Steuerberatervergütungsverordnung" unterstützt Steuerberater dabei, ihre Beratungsleistung korrekt abzurechnen und Streitigkeiten mit den Mandanten zu vermeiden.

Alle Rechtsgrundlagen direkt im Zugriff

Die aktuellen Fassungen der StBVV und des für Steuerberater teilweise ebenfalls einschlägigen RVG mit den amtlichen Vergütungstabellen, die in der Neuauflage zur Unterstützung bei der Honorarabrechnung redaktionell um praktische Umrechnungstabellen mit Bruchteilsgebührenwerten erweitert wurden, geben den rechtlichen Rahmen und die Grenzen vor, die bei Vergütungsfragen zu beachten sind.

Praktische Erläuterungen

Mit ausführlichen Erläuterungen zur StBVV und zu den für Steuerberater anwendbaren Teilen des RVG gibt der Leitfaden einen verlässlichen Überblick zum steuerlichen Gebührenrecht.

Übersichten zu Gegenstandswerten und Leistungen

  • Nach Gebührentatbeständen sortierte Übersichten helfen beim schnellen Auffinden des gültigen Gebührenrahmens in der StBVV und im RVG, soweit es einschlägig ist.
  • Auch bei der häufig unklaren Abrechnung der gebührenrechtlich nicht geregelten Tätigkeiten, die der Steuerberater außerhalb seiner Vorbehaltsaufgaben erfüllt (sogenannte "vereinbare Tätigkeiten" nach § 57 Abs. 3 StBerG), hilft eine ABC-Übersicht. Von A wie Abwickler bis Z wie Zwangsverwalter weist sie dem Steuerberater den Weg zu den hier weit verzweigten Rechtsgrundlagen für die Honorierung solcher Leistungen, die von § 670 BGB über § 265 Abs. 2 AktG bis hin zu § 153 ZVG i.V.m. § 23 ZwVwV reichen.
  • Eine ABC-Übersicht zu den Streitwerten im FG-Verfahren führt durch die Verfahrensgegenstände von A wie "Abgabe der Steuererklärung" bis Z wie "Zwangsvollstreckung".
  • Die Übersicht zum FG-Verfahren erläutert die für die Abrechnung jeweils einschlägigen Gebührenwerte unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des BFH. Sämtliche Tätigkeiten des Steuerberaters werden außerdem in einer Übersicht der Gebührentatbestände aufgeschlüsselt dargestellt.

Onlinerechner und Umrechnungstabellen

Praktische Umrechnungstabellen zu den Gebührentabellen der StBVV (Tabellen A bis D) geben alle einschlägigen Bruchteilsgebührenwerte als absolute Werte wieder. Das Werk enthält außedem Umrechnungstabellen für die Dezimalgebührenwerte der RVG-Tabellen, soweit sie für Steuerberater einschlägig sind (Tabellen zu §§ 13, 49 RVG). So ist die absolute Höhe der verschiedenen Bruchteils- oder Dezimalgebühren, die in der StBVV oder im RVG als Gebührenrahmen für verschiedene Leistungen abhängig vom Gegenstandwert vorgesehen sind, auf einen Blick erkennbar.

Die inhaltlichen Schwerpunkte

  • Praxisnahe Erläuterungen zu StBVV und RVG
  • Hinweise zur Abrechnung im Rechtsbehelfsverfahren nach dem RVG (§ 40 StBVV) und zu den darüber hinaus für Steuerberater gem. §§ 21 Abs. 2, 40, 44, 45, 46 StBVV einschlägigen RVG-Vorschriften mit den gültigen Gebührensätzen
  • Verordnungs- und Gesetzestexte im aktuellen Wortlaut (StBVV und RVG)
  • Gebührentabellen mit praktischen Umrechnungstabellen für alle Bruchteilsgebührenwerte (StBVV) und Dezimalgebührenwerte (RVG)
  • Katalog zu den vereinbaren Tätigkeiten und deren Abrechnung
  • Gebührenrechner

Das ist neu

Durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung wird eine neue Gebühr für Erklärungen zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer im Rahmen des ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrechts eingeführt, die eine gleichmäßige Berechnung der Gebühr in allen Bundesländern sicherstellt.

Zum 1.8.2022 ist durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe weitere Änderungen in Kraft getreten, die ebenfalls in dieser Textausgabe berücksichtigt sind.

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