Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zum 1.7.2017 ist das strafrechtliche Abschöpfungsrecht völlig neu geregelt worden. Die als "Totengräber des Verfalls" bezeichnete Vorschrift des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB a.F., die bislang einer Vermögensabschöpfung in zahlreichen Fällen entgegenstand, ist ersatzlos gestrichen worden. Seitdem ist bei sämtlichen Straftaten mit Vermögensbezug über eine Einziehung gem. §§ 73 ff. StGB zu entscheiden. Das Abschöpfungsrecht hat sich daher von einer bislang nur von wenigen Praktikern beachteten Spezialmaterie zur "dritten Säule des Strafrechts" entwickelt, welche von Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern in der täglichen Praxis zu beherrschen ist.
In der Neuauflage sind zahlreiche Beispiele hinzugekommen. Sie vermitteln dem Praktiker die Materie des Abschöpfungsrechts besonders anschaulich.
Dank neuer Urteile und Aufsätze ist das Werk in Rechtsprechung und Schrifttum auf dem aktuellen Stand.
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