Das Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen beachten.
Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiteren Gesetzen (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist.
Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung einer Meldestelle beziehungsweise zur Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
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