Seit der Erstauflage des Werks ist diese Rechtsprechung weiter fortgeschritten: Mehr als 200 Entscheidungen allein des II. Zivilsenats sind dazugekommen.
So wurden etwa alte Rechtsinstitute wie die Einziehung von Geschäftsanteilen auf neue Füße gestellt. Das durch das MoMiG reformierte und in vielen Bereichen umstrittene Recht der Gesellschafterliste wurde konkretisiert. Die Rechtsprechung des EuGH zum europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff wurde auf den Fremdgeschäftsführer einer GmbH im Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erstreckt.
Dies sind nur drei Beispiele aus einer Vielzahl weitreichender Grundsatzentscheidungen, die eingearbeitet sind. Daneben wurde das Werk insgesamt gestrafft und überarbeitet. Die Darstellung orientiert sich am Bedarf der Praxis.
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