Arbeitsrecht Kommentar

Der beliebte Standardkommentar zum Arbeitsrecht - kurz auch genannt HWK - bietet eine hochwertige Gesamtkommentierung des weitverzweigten Arbeitsrechts in einem Band.

[Fortlaufende Online-Aktualisierung]

Für den schnellen Zugriff alphabetisch sortiert enthält das Werk inzwischen die Kommentierungen von mehr als 50 Gesetzen (teils in Auszügen), darunter auch die einschlägigen Vorschriften aus dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht sowie die Kommentierung des europäischen Arbeitsrechts.

Umfassende, aktuelle und übersichtliche Aufbereitung des gesamten Arbeitsrechts

Im Fokus der erfahrenen Experten aus Wissenschaft und richterlicher sowie anwaltlicher Praxis steht die problemorientierte Information des Lesers einschließlich der Fragen rechtssicherer Gestaltung. Dank der prägnanten Darstellung und des breiten Erfahrungsschatzes der Autoren ermöglicht das Werk schnellen und umfassenden Rechtsrat für die vielfältigen Fragen der arbeitsrechtlichen Praxis.

Das ist neu

In der 12. Auflage erstmals in Auszügen behandelt wird das ArbSchG. Insgesamt befinden sich die Kommentierungen auf dem Gesetzesstand 15.3.2026, d. h. sämtliche Gesetzesänderungen sind sorgfältig eingearbeitet.

  • 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEEG IV)
  • 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)
  • Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
  • Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in (...) den Fachgerichtsbarkeiten
  • Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
  • Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz
  • Berufsbildungsvalidierungsgesetz und –digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
  • Mutterschutzanpassungsgesetz
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz u. v. m.

Die umfangreiche einschlägige Rechtsprechung von EuGH, BAG und den Instanzgerichten sind akribisch ausgewertet und eingearbeitet – stets zitiert mit Datum und Aktenzeichen.

Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen (Rechtsanwalt), Dr. Heinz-Jürgen Kalb (Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts a.D., Köln)

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