In Deutschland ist der Trend zur Stiftungsgründung ungebrochen. Stifterinnen und Stifter stiften dabei aus den unterschiedlichsten Gründen. In der Mehrzahl der Fälle sind es gemeinwohlorientierte Motive, die sie veranlassen, ihr Vermögen auf eine Stiftung zu übertragen. Aber auch privatnützige Stiftungen, wie z. B. die Familienstiftung, die sich hoher Beliebtheit bei der Unternehmensnachfolge erfreut, sind zu beachten.
Das Stiftungsrecht ist in Bewegung. Jüngst erfolgte eine umfassende Reform des Stiftungsrechts. Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts bewirkt zum 1.7.2023 wesentliche Änderungen, die nicht nur künftig noch zu errichtende, sondern auch bereits bestehende Stiftungen gleichermaßen betreffen.
Auch darf man die Komplexität des Beratungsfelds „Stiftung" nicht unterschätzen. Gerade das Zusammenspiel von Stiftungszivilrecht und Stiftungssteuerrecht birgt Fallstricke. Die Rechtsquellen des Zivilrechts befinden sich nicht nur im BGB, sondern auch in den Landesstiftungsgesetzen. Zusätzlich sind die steuerlichen Regelungen, die in zahlreichen Einzelsteuergesetzen verstreut sind, bei der Errichtung und Verwaltung einer Stiftung zu beachten
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