- 19.06.2024
- Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht (ZfU)
Abschaffung der Sektorziele und des sektorspezifischen Nachsteuerungsmechanismus durch die KSG-Novelle 2024: Risiken für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele?
Dieser Beitrag diskutiert die Aufhebung der im Bundes-Klimaschutzgesetz 2021 vorgesehenen sog. Sektorziele und des sektorspezifischen Nachsteuerungsmechanismus durch die zweite KSG-Novelle 2024. Einhergehend werden die von der “Ampelkoalition” im April 2024 konsentierten Änderungen am Gesetzentwurf von September 2023 analysiert. Zusammenfassend zeigt sich, dass die Koalition der an der KSG-Novelle in der September-Fassung geäußerten Kritik jedenfalls teilweise Rechnung getragen hat. So wird der neue Nachsteuerungsmechanismus auch auf den Zeitraum bis 2040 erstreckt. Außerdem werden die ESR-Problematik mehr in den Blick genommen sowie die Kompetenzen des Expertenrates für Klimafragen und die Informationsrechte des Bundestages gestärkt. Dennoch bleiben grundlegende Kritikpunkte am Nachsteuerungsmechanismus bestehen. Insbesondere besteht die Gefahr, dass die Bundesregierung gebotene Beschlüsse nicht zügig zu fassen vermag und damit kurzfristig notwendige Klimaschutzmaßnahmen verzögert werden. Insoweit wird es entscheidend darauf ankommen, dass die Klimaschutzziele tatsächlich mit effizienten Mechanismen, Instrumenten und Maßnahmen unterlegt werden. Da den bisherigen Einschätzungen zufolge die Minderungsdefizite der Sektoren Verkehr und Gebäude anhalten werden, werden diese auch künftig durch andere Sektoren, v.a. den Energiesektor, kompensiert werden müssen. Dahingehend steht die Bundesregierung in der Pflicht, eine adäquate Finanzierung der erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen sicherzustellen.