• 25.11.2025
  • Versicherung und Recht kompakt (VK)

Haftungsrecht: Verletzung eines Ersthelfers geschieht „beim Betrieb“ des Unfall-Kraftfahrzeugs

Verletzt sich ein Ersthelfer nach einem vom einem Kraftfahrzeugführer verursachten Auffahrunfall beim hektischem und ungeschicktem Abstellen und Absteigen von seinem Motorrad, ist dies dem Betrieb des unfallverursachendem Kraftffahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG zuzurechnen. Der Beitrag erläutert die Entscheidung des OLG Hamm.

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Quelle: Fundstelle:
  • VK 2025, 189-190
Autoren:
  • IWW Institut