• 16.06.2026
  • Versorgungswirtschaft

Die GmbH & Co. KG als Rechtsform kommunaler Beteiligung

Will sich eine Gemeinde wirtschaftlich betätigen, spricht auf den ersten Blick wenig für die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG. Im Vergleich zur GmbH wirkt diese ungleich komplizierter. Neben der GmbH & Co. KG selbst muss eine zweite Gesellschaft – die Komplementär-GmbH – gegründet werden. Ein zweiter Gesellschaftsvertrag muss entworfen werden. Die Gesellschaftsverträge der Komplementärin und der GmbH & Co. KG müssen aufeinander abgestimmt werden. Die Gestaltung der Gesellschaftsverträge ist somit aufwendiger und die Anwendung der vorgesehenen Regelungen komplexer.

Die GmbH & Co. KG ist in der Praxis gleichwohl weit verbreitet und hat sich als äußerst vielseitige Rechtsform etabliert. Dieser Beitrag stellt die GmbH & Co. KG – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive vor und beleuchtet dabei insbesondere jene Aspekte, die für Gemeinden von besonderer Bedeutung sind.

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Versorgungswirtschaft
Quelle: Fundstelle:
  • VersorgW 2026, 153-159
Autoren:
  • RA Maximilian Mertens