• 11.02.2026
  • Versorgungswirtschaft

Der neue Regulierungsrahmen – BNetzA beschließt zentrale Festlegungen

„Was lange währt, wird endlich gut“. Ob dieses Sprichwort auf die NEST-Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zutrifft, liegt sicherlich im Auge des Betrachters. Am 08. 12. 2025 hat die BNetzA insgesamt acht Festlegungen beschlossen: RAMEN Strom und RAMEN Gas, StromNEF und GasNEF, Methodik Kapitalverzinsungssatz, Effizienzvergleich Strom und Effizienzvergleich Gas sowie Methodik genereller sektoraler Produktivitätsfaktor (NEST-Festlegungen). Die Grundlagen für den Systemwechsel von der normativen Regulierung hin zur administrativen Regulierung sind damit geschaffen. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte und Änderungen der NEST-Festlegungen gegenüber dem bisherigen System insbesondere für den Bereich Strom dar und zeigt die Auswirkungen auf die Netzbetreiber auf.

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Versorgungswirtschaft
Quelle: Fundstelle:
  • VersorgW 2026, 33-39
Autoren:
  • StB Jürgen Dobler
  • RA Dr. Thomas Wolf