• 31.07.2026
  • RVG professionell (RVG prof.)

PKH/VKH: Gerichtskosten: Streitgenosse ohne PKH haftet gegenüber dem mit PKH nur beschränkt

Vielfach tritt in der anwaltlichen Praxis ein häufig unterschätztes Kosten­risiko auf: Bei Streitgenossenschaften mit unterschiedlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erhält nur einer PKH/VKH. Die Landeskasse nimmt dann den vermögenden Streitgenossen wegen der gesamten Gerichtskosten in Anspruch. Bei Gesamtschuldverhältnissen löst eine vollständige Inanspruchnahme des zahlungsfähigen Streitgenossen regelmäßig Ausgleichsansprüche nach § 426 BGB aus. Damit würde die prozesskostenhilfebedürftige Partei mittelbar doch belastet werden. Wie Sie in diesem Fall vorgehen, lesen Sie in RVG professionell.

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RVG professionell (RVG prof.)
Quelle: Fundstelle:
  • RVG prof. 2026, 126-127
Autoren:
  • Peter Mock