- 16.06.2026
- KoR IFRS
Nachhaltigkeit in der Interimsberichterstattung
Obwohl die jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und das Omnibus-I-Paket (Richtlinie (EU) 2026/470) zunehmend regulatorisch erfasst wird, bleibt die Behandlung nachhaltigkeitsbezogener Informationen in der unterjährigen Berichterstattung weitgehend unbestimmt. Der vorliegende Beitrag untersucht auf Basis der Interimsberichte der DAX40-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025, in welchem Umfang und in welcher Form Nachhaltigkeitsinformationen Eingang in die Interimsberichterstattung finden. Er führt damit die Analyse für das Geschäftsjahr 2024 (vgl. KoR 2025 S. 280-282) fort. Im Jahresvergleich zeigt sich eine deutliche Zunahme: So stieg der Anteil berichtender Unternehmen von knapp über der Hälfte auf nahezu zwei Drittel. Es lassen sich fünf typische Integrationsmuster identifizieren, aus denen Implikationen für eine gezielte Einbindung von Nachhaltigkeitsthemen abgeleitet werden.
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