- 04.05.2026
- Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (EWS)
Vertragsgestaltung bei der Beschaffung von KI-Systemen durch öffentliche Auftraggeber insbesondere vor dem Hintergrund des in Bewegung befindlichen KI-Rechts
Das EU-Recht der künstlichen Intelligenz bleibt in Bewegung. Die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz steht kurz vor ihrer ersten Änderung, das Bundeskabinett hat das nationale Durchführungsgesetz beschlossen. Wie die Pflichten der KI-VO im Einzelnen zu erfüllen sind, wird auch durch noch ausstehende Leitlinien der Europäischen Kommission und durch Sanktionsentscheidungen näher bestimmt werden. Zudem wird der rasante technische Fortschritt im Bereich der künstlichen Intelligenz unweigerlich Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung des Regulierungsrahmens haben. Vor diesem Hintergrund zeigt der nachfolgende Beitrag wichtige Elemente der Vertragsgestaltung auf, die insbesondere öffentliche Auftraggeber beachten sollten, wenn sie KI-Systeme beschaffen.
Zugriff erhalten Sie mit: