- 03.07.2026
- DER BETRIEB (DB)
Einmal unterschrieben, bleibt es dabei: Grenzen der Korrektur von Aufhebungsverträgen
Das LAG Köln entschied, dass ein Aufhebungsvertrag hinsichtlich der Höhe eines vereinbarten Überbrückungsgeldes nach seinem eindeutigen Wortlaut auszulegen ist, wenn kein abweichender Parteiwille festgestellt werden kann. Eine vom Arbeitgeber erklärte Anfechtung scheiterte sowohl an der nicht eingehaltenen Anfechtungsfrist des § 121 Abs. 1 BGB als auch an der Unzulässigkeit einer Teilanfechtung der Zahlungsregelung. Die Entscheidung verdeutlicht die hohe Bedeutung sorgfältiger Vertragsgestaltung sowie der unverzüglichen Reaktion auf erkannte Vertragsirrtümer.