- 29.12.2025
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Wirtschaftsrecht
Modernisierung des Produkthaftungsrechts
Das Produkthaftungsgesetz regelt seit 1989 die Haftung von Herstellern für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, dazu zählen Verletzungen von Personen oder Sachschäden. Es geht zurück auf eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 1985, welche zwischenzeitlich mehrfach angepasst wurde. Nachdem das europäische Produkthaftungsrecht mit Richtlinie (EU) 2024/2853 neu gefasst wurde, hat nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Schwerpunkte der Aktualisierung liegen in den Themen der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und der globalen Wertschöpfungskette.
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