- 29.05.2026
- Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (AStW)
Formen sind zu wahren : Elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden
Das JStG 2024 führt mit § 87a Abs. 1 S. 2 AO ein „ELSTER/ERiC-Only“-Prinzip für die elektronische Kommunikation mit Finanzbehörden ein: Andere Übermittlungswege wie beA/beBPo oder qualifiziert signierte Nachrichten sind grundsätzlich unzulässig, sofern sichere Verfahren der Finanzverwaltung zur Verfügung stehen. Ein Finanzgericht bestätigte nun erstmals die praktische Tragweite der Neuregelung: Ein ausschließlich über beA eingelegter Einspruch wurde als formunwirksam verworfen. Die Entscheidung unterstreicht, dass Verstöße gegen die neuen Formvorgaben zur Unzulässigkeit von Rechtsbehelfen führen – auch ohne ausdrücklichen Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung.
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