• 03.09.2026
  • Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)

Die neue Zuständigkeitsgrenze des § 511 ZPO – Zuständigkeitsprobleme bei vorgeschaltetem Mahnverfahren

In diesem Beitrag befasst sich Rechtsanwalt Norbert Schneider mit der neuen Zuständigkeitsgrenze des § 511 ZPO. Höchst strittig ist derzeit, ob bei Streitwerten zwischen 5.000,00 EUR und 10.000,00 EUR die alte oder die neue Zuständigkeitsgrenze gilt, wenn eine Sache in 2025 durch ein Mahnverfahren eingeleitet, aber erst in 2026 an das Streitgericht abgegeben worden ist. Der anfänglichen Entlastungsrechtsprechung der Landgerichte, die solche Verfahren gerne an die Amtsgerichte verwiesen haben, haben zwischenzeitlich das OLG Celle und das BayObLG eine Absage erteilt. Maßgebend ist die Anhängigkeit im Mahnverfahren.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS).
Zugriff erhalten Sie mit:

juris DAV Zusatzmodul

Exklusiv für DAV-Mitglieder: Recherchieren Sie in über 40 Top-Titeln der jurisAllianz Partnerverlage.

juris Kanzleimanagement

Mehr Zeit für Ihre Mandanten? Recherchieren Sie Fragen zu RVG, Vollstreckung, Legal Tech, Datenschutz etc.

juris Zivil- und Zivilprozessrecht

Deckt mit Premium-Titeln wie "AnwaltFormulare", "Erman" und "Zöller" die ganze Bandbreite des Rechtsgebiets ab - von AGB bis ZPO.

juris Zivil- und Zivilprozessrecht Premium

Von AGB bis ZPO die ganze Bandbreite des Rechtsgebiets, inklusive Top-Werk "Wieczorek/Schütze".
Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)
Quelle: Fundstelle:
  • AGS 2026, 337-339
Autoren:
  • Norbert Schneider