• 11.12.2024
  • Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)

Fortsetzung eines Rechtsstreits für den Erben

Aus Anlass der Entscheidung des OLG Hamburg befasst sich Rechtsanwalt N. Schneider im diesem Aufsatz mit der Abrechnung der Vergütung bei Fortsetzung eines Rechtsstreits für die Erben nach dem Tode des bisherigen Mandanten. Nach der Rspr. setzt sich das Mandat automatisch mit den Erben fort, ohne dass es eines erneuten Auftrags bedarf. Dies ergibt sich aus der Universalsukzession des Erbfalls. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass durch den Eintritt des bzw. der Erben ein weiterer Auftraggeber hinzukommt bzw. mehrere weitere Auftraggeber hinzukommen, sodass nunmehr die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV greift. Dabei wird auch der Erblasser mitgezählt. Diese Gebührenerhöhung gilt sowohl für Wertgebühren als auch für Betragsgebühren. An verschiedenen Beispielen wird gezeigt, wie hier zu rechnen ist.

Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)

Quelle:
Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)

Fundstelle:
AGS 2024, 485-486

Autoren:
Norbert Schneider