- 20.08.2026
- juris PraxisKommentar BGB Band 4 - Familienrecht
Oldenburger in: jurisPK-BGB Band 4, 11. Aufl., § 1598 BGB 2. Überarbeitung (Stand: 31.07.2026)
In der Kommentierung zu § 1598 BGB finden Sie bereits jetzt Informationen zur neuen, seit dem 29.07.2026 geltenden Gesetzeslage. Ziel der (erneuten) Änderung der Vorschrift war es, die Voraussetzungen für eine Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Anerkennung der Vaterschaft durch die Ausländerbehörden praxisnäher auszugestalten und die Bedeutung der Missbrauchsprüfung für das Wirksamwerden der Anerkennung der Vaterschaft zu stärken (vgl. BT-Drs. 21/4081, S. 2). § 1597a BGB wurde aufgehoben und bei Vorliegen gesetzlicher Vermutungstatbestände eine für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde eingeführt.
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