- 08.06.2026
- Erbfolgebesteuerung (ErbBstg)
Bewertung von Grundbesitz: Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwertes nach § 198 BewG: Anforderungen an Gutachter und Gutachten
Die Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt grundsätzlich nach den typisierten Verfahren der §§ 157 ff. BewG. Diese pauschalierenden Bewertungsansätze dienen der Verwaltungsvereinfachung und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, führen jedoch nicht selten zu Wertansätzen, die vom tatsächlichen Marktwert erheblich abweichen. Vor diesem Hintergrund kommt § 198 BewG als Korrektivnorm zentrale Bedeutung zu. Dem Steuerpflichtigen wird die Möglichkeit eröffnet, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Doch was sich leicht anhört, erweist sich in der Praxis als extrem anspruchsvoll. Insbesondere die Qualität des Gutachtens und die Drittvergleichsfähigkeit eines zeitnah erziehlten Verkaufspreises sind entscheidend für den Erfolg des Nachweises. Die Vorschrift eröffnet zwar Gestaltungsspielräume, ist jedoch zugleich mit erheblichen Risiken verbunden. Eine erfolgreiche Anwendung setzt daher eine sorgfältige Vorbereitung, fundierte Bewertung und strategische Verfahrensführung voraus.
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