RPflG Kommentar zum Rechtspflegergesetz

Der eingeführte Großkommentar zum RPflG wurde in 9. Auflage gründlich überarbeitet und aktualisiert.

Begründer:
  • Dr. Egon Arnold,
  • Klaus Meyer-Stolte (Dipl.-Rechtspfleger)
Herausgeber/Autoren:
  • Klaus Rellermeyer (Dipl.-Rechtspfleger),
  • Prof. Udo Hintzen (Dipl.-Rpfl.),
  • Manfred Georg (Dipl.-Rechtspfleger)

Das Rechtspflegergesetz hat in letzter Zeit Veränderungen in erheblichem Ausmaß erfahren. Der von Arnold/Meyer-Stolte begründete und von Rellermeyer/Hintzen/Georg fortgeführte Kommentar zum RPflG erscheint daraufhin in 9. Auflage gründlich überarbeitet und aktualisiert.

Die vertiefte Darstellung berücksichtigt die neueste Rechtsprechung, das einschlägige Schrifttum und alle gesetzgeberischen Reformen seit der Vorauflage, so unter anderem das

  • Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz
  • Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
  • Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Inkrafttreten 1.1.2023)
  • Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) (Inkrafttreten 1.1.2024)

Der "Arnold/Meyer-Stolte" bleibt für Rechtspfleger und Richter, für die Justiz insgesamt, aber auch für die Studierenden an den (Fach-)Hochschulen für die Rechtspflege nach wie vor unentbehrlich.

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