- 04.02.2025
- Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Die Haftung des Betreibers einer Autowaschanlage
Die Betreiber von Autowaschanlagen versuchen immer wieder, sich der Haftung für Schäden an Kundenfahrzeugen zu entziehen. Zu diesem Zweck fassen sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig so ab, dass sie nur bei einer grob fahrlässig oder einer vorsätzlich begangenen Pflichtverletzung haften. Christoph Fellner nimmt die aktuelle Entscheidung des BGH v. 21.11.2024 – VII ZR 39/24, MDR 2025, 91 zum Anlass, sich mit der Haftung eines Waschanlagenbetreibers zu befassen und einen Vorschlag für eine entsprechende AGB-Klausel zur Beschränkung zu formulieren.