• 28.01.2026
  • Versicherungsrecht (VersR)

Versicherungs-Zweckgesellschaften nach Solvency II

Versicherungs-Zweckgesellschaften sind keine Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen. Ihr Zweck ist die Finanzierung eines übernommenen Versicherungsrisikos über den Kapitalmarkt. Diese Zweckgesellschaften bedürfen nach Solvency II einer Zulassung und unterliegen der Versicherungsaufsicht.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Versicherungsrecht (VersR).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:

juris Spectrum

Das umfangreichste juris Recherche-Paket über alle Rechtsgebiete: Rechtsprechung, Vorschriften, Fachliteratur - intelligent verlinkt, immer aktuell.

juris Versicherungsrecht

Die enthaltene Fachliteratur deckt alle Bereiche des vielschichtigen Themengebietes ab.

juris Versicherungsrecht Premium

Erlaubt unter anderem die Recherche im "Bruck/Möller", einem der renommiertesten Großkommentare zum VVG.
Versicherungsrecht (VersR)
Quelle: Fundstelle:
  • VersR 2026, 129-146
Autoren:
  • Michael Gruber