- 14.07.2025
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (DZWIR)
Die Folgen der Nichtigkeit des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren
Der BGH zog mit dem Urteil vom 14. 3. 2025 einen vorläufigen Schlussstrich unter ein Zwangsversteigerungsverfahren, das für alle Beteiligten als dramatisch bis katastrophal bezeichnet werden muss. Es hat seit 2014 bereits durch land- und oberlandesgerichtliche Entscheidungen Beachtung gefunden, auch durch Berichterstattung in Tageszeitungen, Funk und Fernsehen. Das LG Potsdam hatte seinerzeit einen Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren aus dem Jahr 2010 für nichtig erklärt und aufgehoben. In dem Streit zwischen dem seinerzeit unbekannten Vollstreckungsschuldner und den Erstehern über die Rückgabe des versteigerten Grundstücks änderte nun der BGH seine Rechtsprechung zum sog. Verwendungsbegriff des § 996 BGB und ermöglichte damit eine sinnvolle Einigung zwischen den Parteien. Indes geben der Sachverhalt und die Entscheidungsgründe des BGH zu zahlreichen verfahrens- und materiellrechtlichen Überlegungen Anlass.
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