- 29.01.2026
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Betriebswirtschaft
Angaben zum Übergangsplan für den Klimaschutz gem. ESRS E1
Unternehmen werden zwar nicht gem. der CSDDD verpflichtet, einen Übergangsplan für den Klimaschutz zu erarbeiten. Es bleibt aber gem. der CSRD 2.0 sowie dem Draft-ESRS E1 bei der Pflicht, im Nachhaltigkeitsbericht Angaben über den Übergangsplan zu machen. Wenn ein solcher Übergangsplan verabschiedet wurde, ist dieser zu beschreiben. Wurde kein Übergangsplan verabschiedet, ist dies in Form einer Negativanzeige explizit anzugeben. In einer Studie wurde untersucht, wie ausgewählte Angaben zur Beschreibung des Übergangsplans bzw. zur Negativanzeige von den 70 SDAX-Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten 2024 gemacht wurden. Die in diesem Beitrag dargestellten Erkenntnisse der Studie sowie die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen können bei der Gestaltung der künftigen Angaben gem. (Draft-)ESRS E1 unterstützen. Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen können zudem bei der Erstellung eines VSME-Berichts helfen.
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