- 17.04.2025
- Beratersicht zur Steuerrechtsprechung (BeSt)
Zum Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung
Steuerberater Dr. Martin Strahl als Schriftleiter der BeSt (Quartalsbeilage zu EFG und HFR) hat höchstaktuelle und beratungsrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt, die von Beratern der Steuerrechtskanzlei CKSS in Köln besprochen werden. Jeder Entscheidung wird zunächst der Sachverhalt vorangestellt, sodann die Bedeutung für die Praxis herausgestellt und zuletzt wichtige Beratungserwägungen herausgearbeitet, die dem Berater in ähnlichen Fallkonstellationen wertvolle Beratungsansätze für die Gestaltungsberatung und Argumentationshilfen bei der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung bieten. So befasst sich Dr. Guido Bodden in der ersten Besprechung der Ausgabe sowohl mit dem Urteil des BFH vom 20.9.2024, IX R 5/24, als auch mit dem Urteil des FG Köln vom 29.2.2024, 7 K 95/23. Bei beiden Entscheidungen ging es um die steuerliche Behandlung des Entgelts für den Verzicht auf einen Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Gesellschaftsanteilen beim Nießbrauchsberechtigten. Die zwei von Dr. Martin Kahsnitz besprochenen Entscheidungen des II. Senats des BFH vom 19.6.2024, II R 40/21 und II R 41/21, behandeln einen sachlich und rechnerisch identischen Sachverhalt zur Schenkungsteuerbarkeit des Verzichts auf disquotale Rückzahlungsansprüche in Bezug auf die Kapitalrücklage einer GmbH im Verhältnis der Gesellschafter untereinander gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Daneben befasst sich Diana Durst mit der BFH-Entscheidung vom 4.9.2024, XI R 37/21, bei der Umsatzsteuerfragen bei einer Ärzte-Praxisgemeinschaft zu klären waren. In der 7. und letzten Besprechung erörtert Thomas Carlé das Urteil des BFH vom 10.10.2024, IV R 1/22. Der IV. Senat des BFH hatte dabei entschieden, dass der Sanierungsertrag i.S. des § 3a Abs. 1 EStG bei einer unternehmensbezogenen Sanierung gesondert festzustellen ist.
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