- 17.08.2026
- juris – Die Monatszeitschrift (jM)
Keine Stellenausschreibung einer Professur auf Probe (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.04.2026 - 4 S 328/26)
Prof. Ludyga bespricht eine Grundsatzentscheidung des VGH Baden-Württemberg zu den Anforderungen an universitäre Berufungsverfahren. Danach bindet das in der Stellenausschreibung festgelegte Anforderungsprofil die Hochschule: Bewerber dürfen in einem gestuften Verfahren nur aufgrund zwingender, vorab benannter Kriterien frühzeitig ausgeschlossen werden. Eine nachträgliche Heranziehung etwa von Examensnoten oder nicht ausgeschriebenen fachlichen Anforderungen verletze den Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG. Ludyga begrüßt die Entscheidung und sieht erhebliche Auswirkungen auf die Berufungspraxis. Insbesondere „offene“ Ausschreibungen seien künftig kaum noch praktikabel. Hochschulen müssten die fachlichen und qualitativen Anforderungen einer Professur bereits in der Ausschreibung möglichst präzise bestimmen.
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