• 20.07.2026
  • juris – Die Monatszeitschrift (jM)

Kooperative Kündigungswarnung statt Abmahnung? Zur rechtlichen Einordnung und beweisrechtlichen Wirkung der Korrekturvereinbarung

Beichler untersucht, ob die sogenannte Korrekturvereinbarung eine rechtssichere Alternative zur arbeitsrechtlichen Abmahnung darstellen kann. Die Autorin analysiert, welche Funktionen der Abmahnung vertraglich herbeigeführt werden können und wo rechtliche Grenzen bestehen. Während die Dokumentation des zugrunde liegenden Sachverhalts grundsätzlich einvernehmlich vereinbart werden könne, seien die Rüge- und insbesondere die Warnfunktion ihrem Wesen nach einseitige Erklärungen des Arbeitgebers. Auch die erhofften beweisrechtlichen Vorteile im Kündigungsschutzprozess bewertet Beichler kritisch: Vereinbarungen über den Sachverhalt seien nur eingeschränkt wirksam und führten regelmäßig nicht zu einer relevanten Besserstellung des Arbeitgebers. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die Korrekturvereinbarung die Abmahnung nicht ersetzt, sondern allenfalls sinnvoll ergänzen kann.
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juris – Die Monatszeitschrift (jM)
Quelle: Fundstelle:
  • jM 2026, 195-199
Autoren:
  • RA’in Dr. Laura Beichler