Die Europäische Kommission hat am 18.02.2021 beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) nicht eingehalten hat.
Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der dortigen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen.
Quelle: EU-aktuell v. 18.02.2021