Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum Entwurf eines Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien sowie zur Änderung des Telemediengesetzes Stellung genommen.
Aufgrund der kurzen Stellungnahmefrist beschränkt sich der DAV auf einige ausgewählte Punkte. Er erinnert an seine Stellungnahme 34/2018, mit der er bereits eine Klarstellung und Harmonisierung der Vorschriften anregte und begrüßt, dass die Anpassung der Vorschriften an die DSGVO nunmehr erfolgen soll. Die in dem Entwurf vorgesehene Möglichkeit der anonymen und pseudonymen Nutzung der Dienste betont er als wesentlich mit Blick auf den weltweit notwendigen Schutz der freien Meinungsäußerung. Er sieht jedoch im Hinblick auf den Einsatz von Cookies noch den ergänzenden Bedarf für eine Ausnahme zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten. Weitergehenden Regelungsbedarf sieht er für die Voreinstellungen der Browser.
Weitere Informationen
Stellungnahme des DAV Nr. 7/2021 v. 25.01.2021 (PDF, 139 KB)
Stellungnahme des DAV Nr. 34/2018 v. 25.07.2018 (PDF, 134 KB)
Quelle: Pressemitteilung des DAV v. 25.01.2021