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Kein Anspruch auf Vermittlungsgutschein
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, auch im Rechtskreis des SGB II einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung zu schaffen.
Im SGB III, also im Bereich der Arbeitslosenversicherung, gibt es einen solchen Rechtsanspruch bereits. Bezieher von Hartz-IV-Leistungen können nach Ermessen des Jobcenters ebenfalls einen solchen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) erhalten, haben aber keinen Anspruch darauf.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 13/2021 v. 05.01.2021
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