Menschenrechtsbeauftragte

Rechte und Pflichten sowie Arbeitshilfen für die Praxis

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt von den in seinen Anwendungsbereich fallenden Unternehmen festzulegen, wer für die Überwachung des Risikomanagements zuständig ist. Die Geschäftsleitung erfüllt diese Pflicht durch die Benennung von einem oder mehreren Menschenrechtsbeauftragten.

Neu

Weiterhin hat die Geschäftsleitung sich regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, über die Arbeit des oder der Menschenrechtsbeauftragten zu informieren.

Mit dieser knappen Beschreibung ist ein weites Aufgabenfeld der Überwachung des Managements menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in der Lieferkette des Unternehmens eröffnet. Das Buch vermittelt die notwendigen Grundlagen zur Ausgestaltung und Erfüllung dieser Aufgabe. Es enthält konkrete Handlungsempfehlungen wie der Menschenrechtsbeauftragte die Angemessenheit und Wirksamkeit der Erfüllung der Sorgfaltspflichten überwacht.

Dazu zählt insbesondere wie man effektiv die Einrichtung eines Risikomanagements, die Durchführung der Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdesystem sowie die Dokumentation und Berichterstattung überprüft. Des Weiteren finden sich im Buch Vorschläge zur “Einbettung” des Menschenrechtsbeauftragten im Unternehmen, seine Stellung gegenüber anderen Beauftragten und Funktion und zur Ausstattung seiner Funktion. Auch nimmt das Werk ausführlich Stellung zur Qualifikation des Menschenrechtsbeauftragten (gemäß BAFA).

Das Werk nimmt bereits Bezug auf die Übereinkunft der Mitgliedstaaten der EU zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) vom 15. März 2024.

Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Ulrich Hagel, Michael Wiedmann

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