Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das Werk bietet eine systematische Einführung in das neue Regelungskonzept nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023.

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023 werden alleine im BGB mehr als 150 Paragrafen geändert, dazu weitere u.a. aus dem FamFG, der BNotO und den SGB. Das Betreuungsbehördengesetz wird zum Betreuungsorganisationsgesetz mit Registrierungsverordnung, ein gesetzliches Ehegattenvertretungsrecht wird ebenfalls eingeführt. Diese umfangreichen Änderungen haben direkte sowie indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht, das Vorsorgerecht und das weitere Familienrecht.

Systematische Einführung in die neuen Regelungen

Übersichtliche Synopsen zu allen relevanten Gesetzen verschaffen einen schnellen Überblick und verweisen auf die entsprechenden Stellen im Text. Mit den tiefgreifenden Erklärungen zu den Neuerungen liegt somit ein erstes, ausführliches Nachschlagewerk vor. Die zahlreichen Hinweise, Klarstellungen und Formulierungsvorschläge sind eine praktische Hilfe bei der Umsetzung des neuen Rechts.

Der Autor hat in einer Facharbeitsgruppe des BMJV zu der Reform mitgearbeitet, ist Geschäftsführer des auf das Vorsorgerecht spezialisierten VorsorgeAnwalt e.V., Fachanwalt für Erbrecht sowie Referent und Autor für betreuungs-, vorsorge- und erbrechtliche Themen.

Aus dem Inhalt

  • Systematik des neuen Rechts
  • Ehegattenvertretungsrecht
  • Neue Pflichten der Betreuer
  • Einrichtung einer Betreuung
  • Informationsrechte für Angehörige
  • Vermögensverzeichnis zu Betreuungsbeginn
  • Neuerungen bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten
  • Kontrollbetreuung, Widerruf von Vollmachten und Vollmachtsmissbrauch
  • Genehmigungserfordernisse und -verfahren
  • Qualifikation und Registrierung von Betreuern
  • Beendigung der Betreuung
  • Synopsen zu BGB, BNotO, BtOG, FamFG, SGB I, SGB VIII, SGB IX, SGB X, VRegV, ZPO

Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Dietmar Kurze (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht)

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