
Die Regelungen der §§ 106 ff. BetrVG über den Wirtschaftsausschuss bilden gemeinsam mit den Beteiligungsrechten des (Gesamt-)Betriebsrats bei Betriebsänderungen und dem Unternehmensmitbestimmungsrecht den Kern der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmerseite in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Die Vielzahl der zusammenwirkenden Organe macht eine Betrachtung der besonderen Stellung und Bedeutung des Wirtschaftsausschusses erforderlich. Die Autoren – allesamt ausgewiesene Praktiker im Bereich des Arbeitsrechts – greifen dazu die wichtigsten Fragestellungen zu Beratungen im Wirtschaftsausschuss auf.
Erläutert werden insbesondere:
- Bedeutung des Wirtschaftsausschusses
- Stellung im Betriebsverfassungsrecht und Vorgaben des BetrVG
- Beratungsgegenstände, insbesondere Begriff der "wirtschaftlichen Angelegenheit"
- Fragerechte des Wirtschaftsausschusses
- Rechtzeitigkeit seiner Unterrichtung
- zu beachtende Formalien
Dabei lassen die Autoren nicht außer Acht, dass erfolgreiche Beratungen im Wirtschaftsausschuss nicht möglich sind, ohne einen fairen Blick auf die Rechtslage und einen Willen zu Ausgleich und Einigung.
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