- 21.09.2026
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen des Zahlungsdienstnutzers im geltenden und im zukünftigen Zahlungsdiensterecht
Sind Zahlungsvorgänge nicht autorisiert, können Zahlungsdienstleister keinen Aufwendungsersatz verlangen. Belasten sie das Konto des Zahlungsdienstnutzers dennoch, hat dieser aus § 675u Satz 2 BGB einen eigentlich sehr schneidigen Anspruch auf unverzügliche Erstattung des Zahlungsbetrags. Doch der BGH lässt es seit einigen Jahren zu, dass Zahlungsdienstleister diesem Anspruch auf der Grundlage von § 242 BGB (auch im Zahlungsdiensterecht selbst wurzelnde) Schadensersatzansprüche entgegenhalten können.
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