- 30.03.2026
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Insolvenzanfechtung gegenüber öffentlichen Gläubigern
Die Anfechtung gegenüber öffentlichen Gläubigern folgt anfechtungsrechtlich denselben Regeln wie die gegenüber privaten Gläubigern – bietet also eigentlich keine Besonderheiten. Solche ergeben sich nahezu ausschließlich durch außeranfechtungsrechtliche Regeln, aus typischen Sachverhalten und Erkenntnissen.
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