- 24.12.2024
- Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG)
Die Verantwortung des Gesetzgebers für die verspätete Umsetzung von EU‑Richtlinien
Obwohl sich Mitgliedstaaten zur Einhaltung und Anwendung von Unionsrecht verpflichtet haben, übertragen sie Richtlinien häufig verspätet in die innerstaatliche Rechtsordnung. In diesem Beitrag wird überprüft, inwieweit Organe der Gesetzgebung politisch verantwortlich sind, wenn Bundesgesetze zur Umsetzung von Richtlinien nach Fristablauf verkündet werden. Die Ergebnisse zeigen, dass Bundestag und Bundesrat die allermeisten dieser Gesetze nicht rechtzeitig beschließen konnten, weil ihnen der Gesetzentwurf erst nach dem Umsetzungsdatum oder mit zu geringer Vorlaufzeit überwiesen worden war. Der Schlüssel für eine fristgemäße Richtlinienumsetzung liegt also nicht zuerst bei den Abgeordneten, sondern in Bundesregierung bzw. Ministerialverwaltung.