• 27.11.2025
  • Zeitschrift für Schadensrecht (zfs)

THC und Gefahrguttransport

Seit der Änderung der §§ 24a und 24c StVG und auch der Fahrerlaubnisverordnung im Jahr 2024 wird Cannabis im Straßenverkehr anders bewertet als zuvor. In vielen Fachzeitschriften wurde das Thema umfassend behandelt. Nun kam eine weitere Änderung hinzu. Auch der Transport von gefährlichen Gütern wird seit dem Jahr 2025 anders bewertet, wenn der Fahrer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von THC steht. Hier soll insbesondere ein Vergleich gezogen werden, wenn Personentransport unter dem Einfluss von THC erfolgt bzw. Gefahrgüter befördert werden.

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Zeitschrift für Schadensrecht (zfs)
Quelle: Fundstelle:
  • ZfSch 2025, 604-613
Autoren:
  • Ewald Ternig