- 15.01.2026
- Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)
Die neuen planungsrechtlichen Abweichungsmöglichkeiten durch das sog. Bau-Turbo-Gesetz
Mit dem sog. Bau-Turbo-Gesetz wurden neue Abweichungsmöglichkeiten in das Baugesetzbuch eingeführt. Ziel des Gesetzgebers war es, in Anbetracht der bestehenden Wohnungsknappheit in den Ballungszentren eine wesentliche Beschleunigung der Schaffung von Planungsrecht für Wohnbauvorhaben zu ermöglichen. Dies ist ihm geglückt. Wohnbauvorhaben können von nun an verwirklicht werden, ohne dass es der Aufstellung oder der Änderung von Bebauungsplänen bedarf.
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