- 15.05.2025
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Videoverhandlungen und Online-Verfahren vor deutschen Zivilgerichten
Das „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ (BGBl 2024 I Nr. 237, in Kraft seit dem 19.7.2024) und das „Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit, Justizstandort-Stärkungsgesetz“ (BGBl 2024 I Nr. 302, in Kraft seit dem 1.4.2025), stellen zwei der letzten umgesetzten Justizreformen der letzten, mittlerweile nur noch kommissarisch tätigen Bundesregierung dar. Beiden Gesetzen liegt der Anspruch zugrunde, die deutsche Gerichtsbarkeit moderner „auszurüsten“. Das Bild einer wenig modernen, gar rückständigen Justiz soll damit geändert werden. Beide Gesetze sehen sich aber teilweise erheblicher Kritik ausgesetzt, und zwar sowohl hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung als auch bezüglich ihrer Eignung für die Erreichung des jeweils erstrebten rechtspolitischen Ziels.
In diesem aktuellen Kontext einer zeitgemäßen Modernisierung der Justiz und des Zivilprozesses darf auch ein zumindest kurzer (und kritischer) Blick auf den – in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzten – Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ (kurz: RegE) nicht fehlen, nimmt dieser doch insbesondere auf das „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ Bezug (vgl. RegE, S. 23).
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