- 05.02.2025
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Gebührentipps für Rechtsanwälte (I/2025)
Im Jahr 2024 sind einige wichtige Entscheidungen zum Kostenfestsetzungsverfahren, dem zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt bei Prozesskostenhilfe sowie der Terminsgebühr für Besprechungen ergangen.
Unter anderem hatte sich das OLG Frankfurt (Beschl. v. 26.01.2024 – 6 WF 8/24, AGS 2024, 421 [HANSENS] = JurBüro 2024, 364) vor einiger Zeit mit einigen Problemen der Rückfestsetzung zu befassen. Das OLG ist zunächst auf die gesetzlichen Grundlagen der Rückfestsetzung nach § 91 Abs. 4 ZPO eingegangen und hat sich sodann mit der von ihm bejahten Zulässigkeit der Rückfestsetzung befasst, die hier nicht so eindeutig war.
Wird der Rechtsstreit von einem Gericht an ein anderes Gericht verwiesen, stellt sich in der Praxis die Frage, bei welchem Gericht die obsiegende Partei ihren Kostenfestsetzungsantrag anzubringen hat. Mit einer besonderen Ausgestaltung dieser Problematik hat sich kürzlich das OLG Köln (Beschl. v. 27.08.2024 – I-17 W 138/24) befasst.
Das BAG hat mit Beschluss vom 18.04.2024 (4 AZB 22/23) entschieden, dass die nach § 121 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11a Abs. 1 ArbGG erforderliche Vertretungsbereitschaft des Rechtsanwalts nur dann vorliegt, wenn diese auch das PKH-Überprüfungsverfahren erfasst.