• 31.07.2025
  • Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Neues vom BGH zum Minderjährigenunterhalt – zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 20.11.2024 – XII ZB 78/24

Der Unterhalt minderjähriger Kinder stellt wohl den Standardfall für die unterhaltsrechtliche Praxis dar. Bevor man dabei allerdings durch den Blick in die jährlich neu veröffentlichte Düsseldorfer Tabelle den konkret zu zahlenden Unterhaltsbetrag feststellen kann, muss das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt werden. Leider reicht in vielen Fällen das vom Unterhaltspflichtigen bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen gar nicht aus, dem minderjährigen Kind den Mindestunterhalt zu leisten. Für das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind ist die Situation in sog. Mangelfällen sehr unbefriedigend. Wie es in solchen Fällen mit der Obliegenheit zur Nebentätigkeit für den Unterhaltspflichtigen sowie der Herabsetzung des Selbstbehaltes aussieht, wenn der Unterhaltspflichtige in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, damit hat sich nun der BGH in seiner Entscheidung v. 20.11.2024 – XII ZB 78/24 befasst.

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Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Quelle: Fundstelle:
  • ZAP 2025, 696-701
Autoren:
  • Wolfram Viefhues