- 09.09.2026
- Versicherung und Recht kompakt (VK)
Kfz-Versicherung: Private Kenntnis des Versicherungsvertreters ist dem VR nicht zuzurechnen
§ 70 S. 2 VVG ist dahin auszulegen, dass eine Zurechnung des Wissens des Versicherungsvertreters zum Versicherer schon dann ausscheidet, wenn der Vertreter es während seines Urlaubs und mithin als Privatmann erwarb. Der Umstand, dass der VN ihm die Information trotz des Urlaubs gerade mit Bezug zum Versicherungsvertrag weitergab, steht der Nichtzurechnung nicht entgegen.
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Erlaubt unter anderem die Recherche im "Bruck/Möller", einem der renommiertesten Großkommentare zum VVG.