- 26.03.2026
- Versicherung und Recht kompakt (VK)
Grundfähigkeitsversicherung: Die Klausel „Aus eigener Kraft ...“ meint eine körperliche Bewegung ohne Hilfsmittel
Sieht eine Grundfähigkeitsversicherung eine Leistung für den Fall vor, dass der VN aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage ist, sich zu bücken oder hinzuknien, ist dies dahin zu verstehen, dass eine Bewegung ohne zusätzliche Hilfsmittel gemeint ist. So entschied es das OLG Köln.
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Erlaubt unter anderem die Recherche im "Bruck/Möller", einem der renommiertesten Großkommentare zum VVG.